Vorerst keine Jugenschutz-Abmahn-Falle (JMStV)

Nun ist die seit vielen Jahren vorbereitete und technisch völlig unbeschriebene Novelle (JMStV) doch gescheitert.
Für viele Blogger heißt das, dass sie etwas mehr Zeit besitzen, ihren Hoster ins Ausland zu wechseln oder sich finanzkräftiger nach einem Jugendschutz-Beauftragten umzusehen.

Aufgeschoben heißt immer noch nicht aufgehoben und das Damoklesschwert einer solchen Gesetztesveränderung bleibt bestehen.

Siehe hierzu: Heise